Dass Wurzeln den Weg aufwerfen und somit Stolpergefahr besteht. Das Schild entlastet die Gemeinde bei der Verkehrssicherungspflicht. Fällt jemand über so einen Huckel, kann er nicht die Stadt verklagen, weil er ja gewarnt wurde.
Kay (Gast) - 9. Aug, 08:09
Bei den Schildern kommt es aber darauf an, was (=Gehweg) geschädigt ist und nicht durch welche Ursache (=Wurzel).
*haare spalt*
das mit gehwegschäden vs. wurzelschäden ist vergleichbar mit babybrei vs. kartoffelbrei...